Uns wir geraten, die Weitergabe von E-Mailadressen an Paketdienstleister (DHL, DPD & Co.) zur Paketankündigung/ Lieferstatus per checkbox abzufragen.
Zitat:
Hintergrund: Wir wurden häufiger von Mandanten gefragt, ob die Weitergabe von E-Mailadresse im Rahmen der Ankündigung von Paketlieferungen rechtlich zulässig ist. Online-Händler, die Kunden-E-Mail-Adressen an Paketdienstleister zum Zwecke der Übermittlung von "Versandstatus-" bzw. "Paketankündigungs-"E-Mails versenden möchten, dürfen dies nach geltender Rechtslage nur mit Einwilligung des Betroffenen Kunden vornehmen! Um den datenschutzrechtlichen Vorgaben für die Weitergabe der Kunden- E-Mail-Adressen im ausreichenden Maße nachzukommen, haben Online-Händler im Rahmen des Bestellvorgangs eine transparente Einwilligung des Kunden einzuholen (z.B. durch einen Einwilligungstext mit sogenannter "Check-Box") und darüber hinaus im Rahmen der Datenschutzerklärung über die Datenerhebung und -weitergabe ausreichend zu informieren
Wie handhabt Ihr das? Habt Ihre eine checkbox eingebaut?